0 %

Barrierefreie Website: Was der European Accessibility Act 2025 für Ihr Unternehmen bedeutet

Barrierefreiheit im Web war lange ein "Nice-to-have". Seit Juni 2025 ist sie für viele Unternehmen gesetzlich vorgeschrieben. Was bedeutet das konkret – und was passiert, wenn Sie nichts tun?

Was ist der European Accessibility Act (EAA)?

Der EAA ist eine EU-Richtlinie, die digitale Produkte und Dienstleistungen für Menschen mit Behinderungen zugänglich machen soll. In Deutschland wurde er mit dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) umgesetzt und gilt seit dem 28. Juni 2025.

Wen betrifft das Gesetz?

Betroffen sind privatwirtschaftliche Unternehmen, die digitale Produkte oder Dienstleistungen anbieten – also Online-Shops, Apps, Banking-Portale, Streaming-Dienste und mehr. Kleine Unternehmen mit weniger als 10 Mitarbeitern und unter 2 Mio. € Jahresumsatz sind in vielen Fällen ausgenommen.

Was bedeutet Barrierefreiheit konkret?

  • Kontrast: Text muss ausreichend Kontrast zum Hintergrund haben (Mindest-Kontrastverhältnis 4,5:1)
  • Tastaturnavigation: Die gesamte Website muss ohne Maus bedienbar sein
  • Alt-Texte: Alle Bilder brauchen beschreibende Alternativtexte für Screenreader
  • Verständliche Sprache: Klare, einfache Formulierungen
  • Videos mit Untertiteln: Alle Videos müssen Untertitel haben

Was passiert bei Verstößen?

Unternehmen, die gegen das BFSG verstoßen, riskieren Bußgelder und können abgemahnt werden. Die Marktüberwachungsbehörden prüfen die Einhaltung aktiv.

Wie machen Sie Ihre Website barrierefrei?

Lassen Sie Ihre Website nach WCAG 2.1 AA-Standard prüfen und optimieren. Das ist kein einmaliger Prozess – neue Inhalte müssen ebenfalls barrierefrei gestaltet werden.

Klarweb entwickelt und prüft Websites nach aktuellen Barrierefreiheitsstandards. Jetzt Barrierefreiheits-Check anfragen →

Icon Bereit für Ihr digitales Projekt?

Illustration Illustration